Prüfpflicht Immobilienmakler
Stefan Heil
Wie weit geht die Prüfpflicht eines Immobilienmaklers?
RAA Mag. Stefan Heil hat sich in seinem neuen Beitrag mit dem einen Immobilienmakler treffenden Sorgfaltsmaßstab auseinandergesetzt.
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Bauordnungsnovelle 2023
Stefan Heil
Das bringt die Wiener Bauordnungsnovelle 2023
RAA Mag. Stefan Heil hat sich dem Thema Bauordnungsnovelle 2023 gewidmet und eine Übersicht über die wesentlichen Änderungen erstellt.
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Top Anwälte – Voting
Immobilien-Magazin 04/2021
Herr MMag. Widerhofer wurde im aktuellen Immobilien-Magazin von einer hochkarätigen Fachjury zu einem der besten Immobilien-Anwälte Österreichs gewählt!
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Chaos rund um Mietminderung
von Stefan Posch, immoflash today, 25. März 2020
Aktuell sind eine Vielzahl von Artikel, Newslettern und Kommentaren zum Thema Mietsminderungsansprüche im Umlauf. Auch die Justizministerin Alma Zadić hat ihre Rechtsmeinung dazu öffentlichkeitswirksam geäußert. So klar ist es aber nicht, ob die Kosten bei einer behördlichen Schließung allein der Vermieter tragen muss.
„In den öffentlichen Medien findet sich derzeit vielfach die Rechtsmeinung, das Corona-Virus bzw. die damit verbundenen Beschränkungen würden den Mieter von seiner Pflicht zur Mietzinszahlung entbinden. Diese Rechtsauffassung ist in ihrer Allgemeinheit keinesfalls zutreffend und kann bei unreflektierter Anwendung für den Mieter mit nicht unerheblichen Folgen verbunden sein“, heißt es etwa in einer Analyse des Rechtsanwalts Herbert Gartner. Die entscheidende Frage sei, ob die nunmehrige Situation, bei der durch eine gesetzliche Maßnahme bestimmte Tätigkeiten in bestimmten „Lokalitäten“ untersagt werden, überhaupt unter den „Seuchenbegriff“ des § 1104 ABGB fällt. Dies ist laut Gartner zu verneinen, die Gebrauchsbeeinträchtigung ergebe sich nicht aus einer „Seuche“, sondern nur aus einem bestimmten Tätigkeitsverbot für bestimmte Berufsgruppen auf bestimmte Art und Weise.
Erwin Widerhofer und Thomas Hafner von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei ENGINDENIZ sehen in einem Gespräch mit dem immoflash den Seuchenbegriff erfüllt. „Wir glauben schon, dass § 1104 ABGB zutrifft. Wie weit das Objekt aber betroffen ist, ist im Einzelfall zu entscheiden“, so die Reachtsanwälte. So könnten etwa geschlossene Geschäftslokale noch weiterhin als Lager benutzt werden, oder Restaurants Zulieferungen durchführen. Vermieter empfehlen sie die Nutzungsmöglichkeit zu überprüfen und auch zu dokumentieren. Zu beachten sei auch, ob der Mietvertrag einen Ausschluss der §§ 1104, 1105 ABGB enthält.
Auch Georg Edlauer, Obmann des Fachverbands der Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKO, konstatiert verschiedene Rechtsmeinungen zu diesem Thema, wobei sich langsam eine einheitliche Betrachtungsweise abzeichnen würde. Jene der Justizministerin sei aber eine von mehreren. „Juristische Klarheit wird wohl erst ein OGH-Urteil frühestens im nächsten Jahr bringen. Wir plädieren aber dafür, dass zwischen Mieter und Vermieter zeitgerecht und individuell ein Konsens angestrebt wird. Es ist 1.000 Mal zielführender, dass der Mieter wirtschaftlich überlebt, als wenn er in Konkurs geschickt wird und so die Geschäftsfläche leer steht“, gibt er zu bedenken. „Wir dürfen auch nicht aus dem Auge verlieren, dass wir uns nach der Corona-Krise in einem rezessiven wirtschaftlichen Umfeld befinden werden“ ergänzt er.
Anton Holzapfel betont gegenüber dem immoflash, dass nicht allein die Immobilienwirtschaft für die Entlastung von Gewerbetreibenden und Handel aufkommen kann. „Wir als ÖVI sind auch dabei, dies bei der Politik zu deponieren“, so Holzapfel. Juristisch sei das Thema Mietzinsminderung nach Paragraf 1104 ABGB auch mehr oder weniger Neuland. „Es gibt ein Urteil aus dem Jahr 1953 aufgrund einer Beschlagnahme eines Mietobjekts durch eine der Siegermächte des 2. Weltkrieges. Davor etwa auch eines aus dem Jahr 1905. Vergleichbares ist nicht vorgekommen, und daher auch nicht ausjudiziert“, so Holzapfel.
Außerdem gilt: Gemeinsam schaffen wir das.
Gewinn Magazin 04-2019
Medien
Seit März ist die neue Wiener Bauordnung endgültig in Kraft. Die wichtigsten Punkte – von der Einschränkung für Airbnb-Vermieter bis zum Ölheizungsverbot.
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ENGINDENIZ Newsletter 2019-01
Medien
Rückblick 60 Jahre Tradition, in einer neuen Location und mit neuem Look.
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60 Jahre ENGINDENIZ
Events
Am 3.10.2018 haben wir unser 60 jähriges Firmenjubiläum zusammen mit der Einweihung unserer neuen, größeren Kanzlei in der Marc Aurel Straße 6 mit über 200 Gästen gefeiert.
Fotogalerie: bitte auf das Foto klicken.
Gewinn Messe 2018
Medien
Dr. Rudolf Hauswirth spricht auf der Gewinn Messe 2018 über Auswirkungen der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 20.11.2017 zum Lagezuschlag.
Österreichische Zeitschrift für Liegenschaftsbewertung
Medien
Richtungsweisendes Judikat oder Einzelfallentscheidung?
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs 5 Ob 74/17v vom 20. 11. 2017 ist vielerorts immer noch in aller Munde und bereitet zahlreichen Rechtsanwendern mehr oder weniger heftiges Kopfzerbrechen. Ob es dieses Judikat überhaupt verdient hat, so im Fokus zu stehen und ob sich die Rechtslage im Zusammenhang mit dem Lagezuschlag durch diese Entscheidung tatsächlich geändert hat, sind jene Fragen, denen an dieser Stelle kurz nachgegangen wird.
Dr. Rudolf Hauswirth
Artikel lesen: Lagezuschlagsentscheidung (PDF-Datei)
ENGINDENIZ Newsletter 2018-01
ENGINDENIZ – 60 Jahre Tradition
Vor 60 Jahren wurde unsere Kanzlei von Dr. Gerhard Engin-Deniz in Wien gegründet. Seine Leidenschaft war zwar das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht, aber schon damals war die Kanzlei auch im Immobilienrecht tätig. Aus dieser Wurzel haben wir unseren klaren Schwerpunkt gemacht. ENGINDENIZ ist die Kanzlei für Immobilienrecht – und zwar ausschließlich Immobilienrecht. Unser Gründer war lange Zeit ein typischer Einzelkämpfer, das hat sich erst mit dem Beitritt von Dr. Reimitz geändert. Mittlerweile gibt es mit Dr. Reimitz, Mag. Hafner, Dr. Hauswirth und MMag. Widerhofer vier Partner und insgesamt sind mehr als 10 Juristen bei ENGINDENIZ – Rechtsanwälte für Immobilienrecht tätig.
Zum Anlass unseres langjährigen Bestehens möchten wir sehr herzlich zu unserer Jubiläumsfeier einladen und bitten das Datum vorzumerken: Mittwoch 3. Oktober 2018, 18:00 Uhr
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ImmoFokus
Medien
Fehlurteil oder Appell an den Gesetzgeber?
Anfang des Jahres wurde eine weitreichende Entscheidung des OGH zum Thema Lagezuschlag veröffentlicht. Diese Entscheidung ist eine Fehlentscheidung. Sowohl bei einer historischen als auch bei einer teleologischen Interpretation ist die Auslegung des OGH nicht haltbar.
Autor: Christian Reimitz
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ENGINDENIZ Newsletter-02
Medien
Neue Vertragsmuster für Hausverwalter und Makler
Im Jahr 2017 durften wir bei zwei wichtigen Musterverträgen der Branche als rechtliche Berater mitwirken.
Update des Immobilienverwaltervertrages
Vor 10 Jahren haben wir gemeinsam mit dem ÖVI das erste Muster eines Immobilienverwaltervertrages entwickelt. Nach 10 Jahren war es Zeit, dieses Muster zu aktualisieren und auch inhaltlich weiter zu entwickeln. Das Update 2017 wurde nunmehr auf der Homepage des ÖVI veröffentlicht und ist dort für Mitglieder abrufbar. Unsere Klienten können das Muster direkt in unserer Kanzlei anfordern.
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ENGINDENIZ Newsletter-01
Medien
ENGINDENIZ sind die „Rechtsanwälte für Immobilienrecht“.
Mit fünf Rechtsanwälten und insgesamt 10 Juristen hat unser Team die erforderliche Größe, um der Vielfalt des Immobilienrechts durch interne Spezialisierungen gerecht zu werden. Bei Immobilienprojekten können Bauträgervertragsrecht, Wohnungseigentumsrecht, Mietrecht ineinandergreifen. Baurecht, Bauvertragsrecht und Gesellschaftsrecht sind ebenso wichtige Rechtsbereiche.
Um höchste Qualität in dieser Vielfalt erreichen zu können, haben wir uns auf den Immobilienbereich festgelegt. Wir sind überzeugt, dass diese Spezialisierung für unser Unternehmen die richtige Entscheidung war, weil wir unsere Klienten damit noch besser bei ihren Anliegen unterstützen können.
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IMMO-KURIER
Medien
Dr. Reimitz als Immobilienexperte im IMMO-Kurier zum Thema „Vermietung einer Wohnung ist Vertrauenssache“.
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Internationale Auszeichnung
Awards
Die Expertengruppe „Real Estate Law Experts” empfiehlt Dr. Christian Reimitz als besten Immobilienrechtsanwalt in Österreich 2015/16. Die internationale, in London ansässige Expertengruppe „Real Estate Law Experts” listet Dr. Reimitz als besten Rechtanwalt im Bereich Immobilien in Österreich.
Real Estate Law Experts küren die besten Immobilienrechtsspezialisten weltweit. Zur Nominierung eingeladen werden Experten aufgrund von eingehenden Recherchen, Klienten-Befragungen und Empfehlungen innerhalb des Netzwerks.
Wir sind stolz über unsere internationale Auszeichnung und bedanken uns bei den Real Estate Law Experts!
Immobilienaward Cäsar 2014
Awards
Wie bereits den beiden Jahren zuvor wurde Dr. Christian Reimitz, durch den Gesamtsieg beim Publikums-Voting, wieder zum besten Anwalt gewählt!
Sterncocktail Nr. 2
Events
Sterncocktail nannten wir die Einweihungsparty unseres alten Büros in der Sterngasse. Das Fest blieb funkelnd in Erinnerung und wurde Tradition. Der zweite Sterncocktail brauchte dann keinerlei vernünftige Begründung mehr. Die pure Lust am Feiern ist sich selbst der beste Grund.
Immobilien & Umsatzsteuer: Die wichtigsten Entwicklungen
Medien
In der Ausgabe 09/2014 des Immobilien Magazins erschien der Artikel „Immobilien & Umsatzsteuer: Die wichtigsten Entwicklungen” von Dr. Reimitz und Dr. Hauswirth zum Thema Stabilitätsgesetz.
Artikel-Download: „Immobilien & Umsatzsteuer” (PDF-Datei).
ORF heute konkret – Dr. Rudolf Hauswirth, als Immobilienexperte und Rechtsanwalt im ORF
Medien
In der Sendung „ORF heute konkret” am 07.10.2013 wird Dr. Hauswirth als ORF Immobilienexperte zu rechtlichen Problemen einer Wohnungseigentümergemeinschaft befragt.
Jubiläumsfeier – 50 Jahre Kanzlei ENGINDENIZ
Events
ENGINDENIZ gibt es jetzt schon ein halbes Jahrhundert. Tradition bedeutet auch Qualität und Werte auf die Verlass ist.
Immobilienaward Cäsar 2013
Awards
Wie bereits 2012 wurde Dr. Christian Reimitz, durch den Gesamtsieg beim Publikums-Voting, auch 2013 wieder zum besten Anwalt gewählt!
„TOP 500 Player” der Immobilienbranche 2013
Medien
Drei unserer Partner sind unter den „TOP 500” der Immobilienbranche 2013 des renommierten Immobilen Magazins gelistet. Dr. Christian Reimitz, Mag. Thomas Hafner und Dr. Rudolf Hauswirth werden neben Persönlichkeiten aus unterschiedlichsten Sparten der Branche als Rechtsanwälte genannt, die im Jahr 2013 die Immobilienbrache in Österreich geprägt haben.
Artikel lesen: „Rang und Namen” (PDF-Datei).
Artikel online lesen: www.immobilien-magazin.at.
Stabilitätsgesetz 2012 – Die Vermietung an USt-freie Mieter kann beträchtliche wirtschaftliche Vorteile bringen
Publikation
In den ÖVI-News 03/2013 erschien im September der Artikel: Stabilitätsgesetz 2012 – Die bösen Mieter sind doch die guten (PDF-Datei).
Lesen Sie dazu auch die wissenschaftliche Arbeit von Clemens Reimitz: „1. Stabilitätsgesetz 2012 – Auswirkungen in der Umsatzsteuer auf den privatwirtschaftlichen Immobilienmarkt” (PDF-Datei).
Sterncocktail Nr. 1
Events
Unsere Übersiedlung in die Sterngasse 11 feiern wir mit unseren Klienten und Freunden bei einem Sterncocktail – und dieser Stern spannt den Regenbogen von Wien nach Cuba, zu Rum, Zigarren und Cubanischer Musik.
Immobilienmagazin 09/2012 „Dr. Haus”
Medien
In einem Special widmete sich diese Ausgabe dem Thema „Immobilien im Recht”.
Wir berichten mit großer Freude darüber, dass wir – wie es Gerhard Rodler im Editorial formuliert hat – als eine der „Besten der Besten” Anwaltskanzleien im Land unseren Beitrag geleistet haben.
Lesen die dazu das Editorial (PDF-Datei) und den Artikel „Mehr Honorar für mehr Leistung durch Verwaltungsverträge” von Christian Reimitz und Thomas Hafner.
Immobilienawards Cäsar 2012 – Dr. Christian Reimitz, Finalist Kategorie Dienstleister, bester Rechtsanwalt beim Voting
Awards
Die feierliche Bekanntgabe der Preisträger und die Überreichung des „CÄSAR 2012” fanden im Rahmen eines Gala-Abends im Palais Ferstl statt.
Besonders stolz sind wir auf das Ergebnis beim Voting: Dr. Reimitz wurde von der Immobilienbranche zum besten Rechtsanwalt gewählt!